Arbeitnehmer

Arbeitnehmer

* * *

Ar|beit|neh|mer ['arbai̮tne:mɐ], der; -s, -, Ar|beit|neh|me|rin ['arbai̮tne:mərɪn], die; -, -nen:
Person, die von einem Arbeitgeber, einer Arbeitgeberin beschäftigt wird:
die Arbeitnehmer haben viele Zugeständnisse gemacht, um die Arbeitsplätze zu erhalten.

* * *

Ạr|beit|neh|mer 〈m. 3jmd., der für einen Arbeitgeber gegen Lohn od. Gehalt arbeitet

* * *

Ạr|beit|neh|mer [auch: …'ne:… ], der:
jmd., der von einem Arbeitgeber beschäftigt wird.

* * *

Arbeitnehmer,
 
Personen, die sich einem Arbeitgeber gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) zur Leistung von Diensten verpflichtet haben. Man unterscheidet Angestellte und Arbeiter, hinzu kommen Auszubildende, Volontäre, Praktikanten. Als arbeitnehmerähnliche Personen (§ 5 Arbeitsgerichtsgesetz) gelten die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit einem Arbeitnehmer entsprechen (z. B. »Einfirmenvertreter«). Nicht zu den Arbeitnehmern rechnen u. a.: 1) Beamte; 2) persönlich Selbstständige (z. B. Arzt, selbstständiger Handwerker, in der Regel Handelsvertreter); 3) Personen, die aufgrund eines familienrechtlichen Verhältnisses für einen Familienangehörigen tätig sind; 4) zwangsweise Beschäftigte (Strafgefangene); 5) gesetzliche Vertreter von juristischen Personen (z. B. Vorstandsmitglieder von AG); 6) Soldaten. Arbeitnehmer sind an sich auch leitende Angestellte, für die jedoch Sonderregelungen gelten. Freiwillige Zusammenschlüsse der Arbeitnehmer sind die Gewerkschaften.
 
 
W. Mohr: Der A.-Begriff im Arbeits- u. Steuerrecht (1994).

* * *

Ạr|beit|neh|mer, der: jmd., der von einem Arbeitgeber beschäftigt wird.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Arbeitnehmer(in) — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Angestellte(r) Bsp.: • Die Arbeitnehmer waren mit diesem Vorschlag nicht einverstanden. • Er ist Regierungsangestellter …   Deutsch Wörterbuch

  • Arbeitnehmer — [Network (Rating 5600 9600)] Auch: • Arbeitnehmerin • Angestellter • Angestellte Bsp.: • Diese Firma hat um die 40 Arbeitnehmer …   Deutsch Wörterbuch

  • Arbeitnehmer — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Arbeitnehmer sind Menschen, die im rechtlichen Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auf Grund eines privatrechtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitnehmer — I. Begriff:1. A. ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages (⇡ Arbeitsvertrag) unselbstständige, fremdbestimmte Dienstleistungen zu erbringen hat. Bedeutsam ist die Arbeitnehmereigenschaft u.a. dafür, ob Arbeitsrecht mit seinem… …   Lexikon der Economics

  • Arbeitnehmer — der Arbeitnehmer, (Mittelstufe) jmd., der an einem Arbeitsplatz beschäftigt ist, Gegenteil zu Arbeitgeber Beispiel: Die Interessen der Arbeitnehmer werden von den Gewerkschaften vertreten …   Extremes Deutsch

  • Arbeitnehmer — der Arbeitnehmer, Die Arbeitnehmer wählen einen Betriebsrat …   Deutsch-Test für Zuwanderer

  • Arbeitnehmer — ↑ Arbeitnehmerin Angestellter, Angestellte, Beschäftigter, Beschäftigte, Gehaltsempfänger, Gehaltsempfängerin, Lohnabhängiger, Lohnabhängige, Lohnempfänger, Lohnempfängerin; (Amtsspr.): Bediensteter, Bedienstete. * * *… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Arbeitnehmer — samdomasis darbuotojas statusas Aprobuotas sritis darbo ir užimtumo statistika apibrėžtis Asmuo, pagal sutartį su darbdaviu įsipareigojęs dirbti arba eiti tam tikras pareigas pagal darbovietėje nustatytą darbo tvarką ir gaunantis sulygtą darbo… …   Lithuanian dictionary (lietuvių žodynas)

  • Arbeitnehmer-Freibetrag — Arbeitnehmer Freibetrag,   der bis 1989 zur Ermittlung der Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit pro Kalenderjahr abgezogene Freibetrag von 480 DM; wurde 1990 durch den Arbeitnehmer Pauschbetrag ersetzt …   Universal-Lexikon

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag — Arbeitnehmer Pauschbetrag,   seit 1990 im Einkommensteuerrecht (§ 9 a EStG) verankerter pauschaler Abzug (2 000 DM, seit 1. 1. 2001 1044 ) für Werbungskosten bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit. Er ersetzt den ehemaligen Werbungskosten …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”